Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kfz-Sachverständigen Michael Pavlovic

Gültig ab 08/2014

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§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN)
für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen,
aber auch mündlich, telefonisch oder über andere
Telekommunikationstechniken aufgegebene und so
entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung
des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte
unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur
Verfügung zu stellen.
Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den
Schadenumfang möglichst umfassend und
wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße
Schadenaufnahme zu ermöglichen.
Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw.
aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder
durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder
wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente
gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm
erforderlich und zweckdienlich erscheinenden
Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und
gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist,
ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der
Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig.
In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung
das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage
erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach
der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im
Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl.
MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend.
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert
einschl. MwSt. vor dem Schaden die
Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur
Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB
beigefügt.

5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach
der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für
Bewertungen.“

5.3 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand
wird ein Stundensatz von derzeit € 130,00 berechnet.

5.4 Fahrtkosten werden bis 30 km mit € 16 pauschal
berechnet.

5.5. In Ausnahmefällen kann auch eine
Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen
gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25
% des sich aus der Honorartabelle ergebenden
Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,40 pro Stück
berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei,
werden die Folgeabzüge mit € 1,10 berechnet.

5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem
JVEG abgerechnet.

5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung Deund
Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach
Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.3).

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine
weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken -
entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch
gerichtlicher Sachverständiger- so wird die Differenz fällig
zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem
Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Widerruf

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
an folgende Adresse absenden:
per Email:
info@michael-pavlovic.de,
oder schriftlich an
Ingenieurbüro Pavlovic, Michael Pavlovic, Zeppelin Str.1, 71157 Hildrizhausen.

Da das Gutachten vereinbarungsgemäß sofort erstellt werden soll,
ist im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts ein angemessener
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits
erbrachten Leistung im Vergleich  zum  Gesamtumfang der
vertraglich vorgesehenen Leistung entspricht.

Durch Ihre Unterschrift stimmen Sie zu und verlangen ausdrücklich,
dass sofort mit der Gutachtenerstellung begonnen wird.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von
beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig
erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das
Gutachten in 2-facher Ausfertigung, bestehend aus einem
Original mit Original- Lichtbildsatz und einem Duplikat mit
einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der
Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim
AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der
Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen
den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in
Köln Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch
an den Verband freier Kfz – Sachverständiger e. V.
(V f K e. V.) in 40212 Düsseldorf. Friedrichstr. 91 Tel. 0211
45 10 77 Fax 0211 45 10 78 zu wenden. Der AN hat eine
Betriebshaftpflichtversicherung bei der Allianz AG.

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch
des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem
Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der
Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz -Sachverständigen
Michael Pavlovic in 71034 Böblingen.
Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.

§ 13. Bildrechte

Der AN besitzt die uneingeschränkten Bildrechte und kann sie nach eigenem Ermessen verwenden.

Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG
verpflichtet, dem Kfz- Sachverständigen Michael Pavlovic vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit
betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden
Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -
schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind - soweit vorhanden -
vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige
Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an
das Ingenieurbüro Pavlovic zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per
Standard Postversand. Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.

$ 14: Streitschlichtung

Wir sind freiwillig bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Name: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Anschrift: Straßburger Str. 8; 77694 Kehl; Webseite: www.verbraucher-schlichter.de